Amtsgericht Veröffentliche Namen

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Jul 2012 01 07:30

Amtsgericht Veröffentliche Namen

Beitrag von Foren Mitglied

Amtsgericht Bergheim
Öffentliche Aufforderung

10b VI 35/09

Am 27.01.1996 verstarb in Elsdorf, mit letztem Wohnsitz in Elsdorf, die deutsche Staatsangehörige Maria Katharina Pütz, geb. am 11.02.1908.

Als gesetzliche Erben kommen die dem Gericht bekannten Geschwister bzw. bei den verstorbenen Geschwistern bzw. Halbgeschwistern deren Abkömmlinge in Betracht.

Die Eltern der Erblasserin sind: Christian Pütz, geb. 26.07.1860, verstorben: 22.12.1939, und die Mutter Anna Maria Pütz geb. Großmann, geb. 09.02.1868, verstorben, hatten neben der Erblasserin die bekannten Abkömmlinge:

Helena Hochhausen geb. Pütz, geb. 01.01.1907, verstorben: 04.04.1985, Katharina Bongartz geb. Pütz, geb. 14.12.1909, nachverstorben am 27.07.2006.

Die Mutter der Erblasserin Frau Anna Maria Pütz geb. Großmann, geb. 09.02.1868, hatte ein nichteheliches Kind, nämlich Karl Josef Pütz, geb. 12.04.1894, verstorben am 05.12.1974.

Dieser wiederum hatte zwei Kinder, nämlich Charlotte Elisabeth Steppat geb. Pütz , geb. am 16.04.1922, und Christian Pütz, geb. am 06.05.1920. Der Verbleib des Christian Pütz ist unbekannt.

Der Vorgenannte ist letztmalig als Matrose in der 3. Sperrflotte am 01.04.1944 verzeichnet.

Falls dieser Sohn nicht verstarb, treten ggf. seine Abkömmlinge an seine Stelle.

Alle Personen, denen gesetzliche Erbrechte zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 6 Wochen seit Veröffentlichung beim zuständigen Nachlassgericht Amtsgericht Bergheim, Kennedystr. 2, 50126 Bergheim, unter Darlegung ihrer Verwandschaftsverhältnisse anzumelden. Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.



Bergheim, 30.11.2011

Das Amtsgericht
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Jul 2012 01 07:31

Amtsgericht Veröffentliche Namen

Beitrag von Foren Mitglied

Notariat II Mannheim
– Nachlassgericht –
Erbenaufruf

2 NG 194/2010

Am 07.04.2010 verstarb in Mannheim Maria Kuphal geb. Falkenburg, geb. am 13.01.1916 in Straßenhaus, zuletzt wohnhaft Sentastraße 10 in 68199 Mannheim. Die Verstorbene war deutsche Staatsangehörige.

Die gesetzlichen Erben der Großeltern auf der väterlichen Seite konnten vollständig ermittelt werden. Die gesetzlichen Erben der Großeltern der mütterlichen Seite konnten nur teilweise ermittelt werden. Aus der Ehe der Großeltern sind insgesamt 7 Kinder hervorgegangen, die alle ermittelt werden konnten. Aus der 1. Ehe des Philipp Buchstäber mit Anna Katharina Buchstäber geb. Puderbach gingen wiederum 7 Kinder hervor, darunter Herta Buchstäber, geboren am 20.01.1914 in Gladbeck. Diese verzog am 02.07.1931 nach Holland.

Der Erbteil für Herta Buchstäber beträgt 1/16, das entspricht ca. 250,– Euro. Sollte Herta Buchstäber unter Hinterlassung von Abkömmlingen verstorben sein, so treten diese an ihre Stelle.

Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Notariat II Mannheim anzumelden, da andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte, zugunsten der bekannten Erben – unter Anwachsung deren Erbteile – erteilt wird.



Mannheim, den 05.09.2011

Notariat II Mannheim
– Nachlassgericht –

gez. Stauffer, Notarin, als Nachlassrichterin
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Jul 2012 01 07:36

Amtsgericht Veröffentliche Namen

Beitrag von Foren Mitglied

Amtsgericht Gütersloh
Öffentliche Aufforderung

7 VI 204/09

Am 13.12.2003 verstarb in Gütersloh CARIN-ROSWITHA LEUTHER GEB. TSCHACHE , geboren am 29.10.1935 in Zippnow, Krs. Deutsche Krone, Pommern, zuletzt wohnhaft in Harsewinkel.

Als gesetzliche Erbin kommt zu je 1/2 Anteil ihre Tante Kriemhilde Tschache, geb. am 23.1.1902 in Betracht. Sie hat sich zuletzt in Dresden aufgehalten. Von dort ist lt. amtlicher Mitteilung am 15.9.1945 nach Eula, Krs. Meißen verzogen. Eine Meldung dort erfolgte allerdings nicht.

Verstarb sie vor dem Erblasser, so treten an ihre Stelle ihre Abkömmlinge.

Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben können sich binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung dieser Aufforderung unter genauer Darlegung ihrer Verwandtschaftsverhältnisse bei dem AG Gütersloh melden, andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt wird.

Der Reinnachlass soll ca. 503.500 EUR betragen.



Gütersloh, den 09.06.2009

Amtsgericht

Köhler, Rechtspflegerin
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Jul 2012 01 07:42

Amtsgericht Veröffentliche Namen

Beitrag von Foren Mitglied

Amtsgericht Eisenach
Öffentliche Aufforderung

8 VI 424/05

Am 22.5.2005 verstarb in Eisenach (Thüringen), mit letztem Wohnsitz ebenda, die am 21.12.1923 in Markersdorf geborene Gertrud Marie Wunderle, geb. Krieschel. Als gesetzliche Miterben kommen u.a. folgende Personen in Betracht:
a) die Schwester der Erblasserin: Elsa oder Else Wunderle, geb. Krieschel, geb. am 16.2.1922. Sofern diese bereits vorverstorben ist, kommen ihre Abkömmlinge als gesetzliche Miterben in Betracht.
b) die Abkömmlinge der Tante der Erblasserin: Frida Poch, geb. Staritz, geb. am 15.8.1911 in Markersdorf, gest. am 9.7.1986 mit letztem Wohnsitz in Gera.
c) die Abkömmlinge des Onkels der Erblasserin: Otto Krieschel, geb. am 28.4.1912 in Jablonne' v Podjestedi, gest. am 15.3.1943 mit letztem Wohnsitz ebenda.

Die in Frage kommenden Personen werden aufgefordert, sich binnen 6 Wochen beim Amtsgericht Eisenach (Nachlassgericht) unter Angabe des Aktenzeichens 8 VI 424/05 zu melden. Anderenfalls wird ein Erbschein erteilt, bei dem ihr Erbrecht nicht berücksichtigt wird.

Auch andere Personen, die etwas über den Aufenthalt der gesuchten Personen wissen, werden aufgefordert, sich zu melden.



Eisenach, den 27.07.2007

Dietzel
Rechtspfleger

Amtsgericht
– Nachlassgericht –
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Jul 2012 01 07:45

Amtsgericht Veröffentliche Namen

Beitrag von Foren Mitglied

Amtsgericht Husum
Öffentliche Aufforderung

11 VI 341/07

Am 29. April 2002 verstarb in Husum die am 12. Juli 1919 in Zengwirth, Kreis Thorn, geborene, zuletzt in Husum wohnhaft gewesene Anneliese Margarete Ballo geborene Piede. Sie war deutsche Staatsangehörige. Ein Erbschein ist beantragt.

Als weitere gesetzliche Erben kommen in Betracht: Heinz Willi Ernst Welke, geboren am 30. Januar 1912 in Beeskow, Ernst Karl Hermann Schneider, geboren am 09. Oktober 1909 in Tauche, mögliche Abkömmlinge von Carl Wilhelm Fritz Schneider, geboren am 11. November 1912 in Tauche sowie von Karl Schudeleit und Wilhelmine Schudeleit geborene Ludwig, beide zuletzt wohnhaft in Norkitten.

Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Husum melden, andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt wird.

Der Reinnachlass soll etwa 270.000,00 € betragen.



Husum, 28.08.2007

Kindt, Dipl.-Rechtspflegerin

Amtsgericht
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Jul 2012 01 07:48

Amtsgericht Veröffentliche Namen

Beitrag von Foren Mitglied

Amtsgericht Frankfurt am Main
– Nachlassgericht –
Öffentliche Aufforderung

51 VI 5160/07 G – 04.09.2007

Am 02.12.2006 verstarb in Frankfurt am Main der zuletzt in Frankfurt am Main wohnhaft gewesene Klaus Ernst Geißen. Er war am 18.02.1939 in Berlin geboren. Seine Eltern waren die Eheleute Ernst Anton Karl Geißen, geboren am 24.09.1909 in Meiningen, verstorben am 15.07.2001 in Frankfurt am Main und Frieda Elisabeth Berta Geißen, geb. Wegener, geboren am 29.07.1915 in Berlin-Köpenick, verstorben am 21.05.1953 in Frankfurt am Main. Als gesetzlicher Erbe zu 7/24-Anteil kommt der Sohn der Eheleute Geißen Ulrich Geißen, geboren am 31.08.1944 in Pfraumberg bzw. dessen Abkömmlinge in Betracht.

Die in Frage kommenden Erben werden gebeten, sich unter genauer Darlegung ihrer Verwandtschaftsverhältnisse binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main zu melden. Anderenfalls wird ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.

Der anteilige Nachlasswert soll etwa 6400,00 Euro betragen.
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Jul 2012 01 07:57

Amtsgericht Veröffentliche Namen

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Amtsgericht Regensburg
Öffentliche Aufforderung

VI 1968/01

Am 22.10.2001 verstarb Ellinor Josefine Hönigsberger, geb. am 03.09.1921 in Haar b. München, zuletzt wohnhaft Malergasse 9, 93047 Regensburg. Als gesetzliche Miterben der 4. Ordnung / 3 Grades kommen folgende Personen in Betracht:
1. Abkömmlinge der Urgroßeltern Marianne, geb. Engelmann und Samuel Hönigsberger, verst. 02.01.1901 in Regensburg bzw. 1852 in Floß, insbesondere die Abkömmlinge von Ignatz Hönigsberger: Adella, geb. 08.01.1890 und Bertha, geb. 15.12.1893, San Francisco/USA.
2. Abkömmlinge der Urgroßeltern Sophie, geb. Reichenberger und Isaak Bloch, verst. 14.03.1888 bzw. 23.07.1877 in Floß, insbesondere die Kinder und Enkel von Anton Bloch, geb. 11.01.1845, Oskar Bloch, geb. 20.03.1847, Betty Dinkelsbühler, geb. Bloch, geb. 22.10.1854, sowie von Max Bloch, Bertha Bloch, geb. 24.08.1851 und Hugo Bloch.
3. Abkömmlinge der Urgroßeltern Maria, geb. Kehrl und Alexander Fischer, verst. 11.12.1916 bzw. 22.03.1898 in Altötting, insbesondere die Kinder und Enkel von Maria Fischer, geb. 19.02.1861, verst. 22.07.1944, Alexandra Fischer, geb. 04.04.1862 und Josef Fischer, geb. 08.02.1864.

An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.

Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen
6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Regensburg melden, da andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt werden wird.

Der Reinnachlass soll etwa 110.000,00 Euro betragen.



93066 Regensburg, den 12.09.2007

Amtsgericht
– Nachlassgericht –
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Jul 2012 01 08:01

Amtsgericht Veröffentliche Namen

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Notariat Reutlingen
Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte

NA 821/2005

Bezüglich des Erblassers, Frau Lieselotte Zeidler, verstorben am 18.10.2005, geboren am 16.04.1912, zuletzt wohnhaft Ringelbachstraße 225, 72762 Reutlingen (deutsche Staatsangehörigkeit), konnten bisher keine Erben ermittelt werden. Als Erben kommen in Betracht evtl. Verwandte der Mutter der Erblasserin, Emma Karoline Minna Maier geb. Mull, geb. am 21.3.1891 in Brevörde Kreis Hameln, verst. am 10.6.1947.

Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen sechs Wochen ab Veröffent- lichung bei dem genannten Nachlassgericht anzumelden, da andernfalls gemäß § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der baden-württembergische Fiskus nicht vorhanden ist.

Der reine Nachlass beträgt etwa EUR 40.000,–.



Notariat Reutlingen
– Nachlassgericht –
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Jul 2012 10 08:42

Amtsgericht Veröffentliche Namen

Beitrag von Foren Mitglied

Notariat Karlsruhe
Erbenaufruf

7 GRN 425/08

Am 13.12.2008 verstarb in Karlsruhe die am 15.10.1921 in Cuxhaven geborene deutsche Staatsangehörige Ruth Pieper, zuletzt wohnhaft 76131 Karlsruhe, Waldhornstr. 2.

Die evtl. in Betracht kommenden gesetzlichen Erben väterlicherseits konnten nicht ermittelt werden.

Der Vater der Erblasserin war Willy Georg Carl Pieper, geb. am 06.07.1889 in Cuxhaven. (genaue Daten ohne Gewähr), Heirat mit Emma Pieper geb. Mühlich am 27.12.1919 in Cuxhaven, geschieden am 06.09.1927.

Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Notariat 7 – Nachlassgericht – Karlsruhe anzumelden, da ihr Erbrecht andernfalls ausgeschlossen ist.



Karlsruhe, den 26.03.2009

Notariat 7 Karlsruhe

gez.: Kersten, als Nachlassrichter
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Jul 2012 10 08:46

Amtsgericht Veröffentliche Namen

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Amtsgericht Borna

VI 0762/07

Am 13.06.2007 verstarb Annelies Held, geb. Kern, geb. am 01.08.1922 in Deutzen, zuletzt wohnhaft in Clara-Zetkin-Str. 9, 04564 Böhlen. Als gesetzlicher Erbe kommen u.a. die Kinder der Mutter der Erblasserin, Marie Milda Kern geb. Peitzsch verw. Szaszarowski aus 1. Ehe , in Betracht. An Selle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.

Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Borna melden, andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.



04552 Borna, den 25.07.2007

Amtsgericht – Nachlassgericht -
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