Amtsgericht Veröffentliche Namen
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Jul 2012
10
08:48
Amtsgericht Veröffentliche Namen
Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch
VI 0755/06
Das Amtsgericht – Nachlassgericht – Neustadt a.d. Aisch erlässt in der Nachlasssache Simon Reinhold Volland, geb. am 28.07.1946, gestorben am 5.12.2006, zuletzt wohnhaft Neuebersbach 15, 91481 Münchsteinach folgende
Öffentliche Aufforderung
Am 05.12.2006 verstarb Simon Reinhold Volland, geb. am 28.07.1946 in Neustadt a.d. Aisch, zuletzt wohnhaft Neuebersbach 15, 91481 Münchsteinach. Als gesetzliche Miterben kommen u.a.
Frau Babetta Volland, geb. Rammes, geb. am 25.03.1894 in Altershausen bzw. ihre Rechtsnachfolger und
Frau Margarete Elisabetha Volland, geb. 10.09.1901 in Neuebersbach bzw. ihre Rechtsnachfolger
in Betracht. An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen
6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Neustadt a.d. Aisch melden, andernfalls Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
91402 Neustadt a.d. Aisch, den 28.06.2007
Gassert
Rechtspflegerin
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
VI 0755/06
Das Amtsgericht – Nachlassgericht – Neustadt a.d. Aisch erlässt in der Nachlasssache Simon Reinhold Volland, geb. am 28.07.1946, gestorben am 5.12.2006, zuletzt wohnhaft Neuebersbach 15, 91481 Münchsteinach folgende
Öffentliche Aufforderung
Am 05.12.2006 verstarb Simon Reinhold Volland, geb. am 28.07.1946 in Neustadt a.d. Aisch, zuletzt wohnhaft Neuebersbach 15, 91481 Münchsteinach. Als gesetzliche Miterben kommen u.a.
Frau Babetta Volland, geb. Rammes, geb. am 25.03.1894 in Altershausen bzw. ihre Rechtsnachfolger und
Frau Margarete Elisabetha Volland, geb. 10.09.1901 in Neuebersbach bzw. ihre Rechtsnachfolger
in Betracht. An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen
6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Neustadt a.d. Aisch melden, andernfalls Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
91402 Neustadt a.d. Aisch, den 28.06.2007
Gassert
Rechtspflegerin
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
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Jul 2012
10
08:54
Amtsgericht Veröffentliche Namen
Amtsgericht Aachen
Öffentliche Aufforderung gem. § 2358 II BGB
74D VI 1937/10
Am 07.03.2007 verstarb in Würselen, mit letztem Wohnsitz in Herzogenrath, Frau Katharina Elisabeth Dohmen, geboren am 22.12.1926.
Als gesetzlicher Erbe zu 1/20 Anteil kommen die Abkömmlinge des Halbbruders des Vaters der Erblasserin mit Namen Hubert Dohmen, geboren am 19.05.1865, in Betracht. Dieser war ein Sohn der Eheleute Heinrich Dohmen, geboren am 21.03.1839 in Hürtgenwald, und seiner ersten Ehefrau Anna Catharina Dohmen geborene Nießen, geboren am 06.04.1842 in Schmidt. Sein Versterben konnte nicht ermittelt werden.
Es handelt sich nicht um den gleichnamigen Sohn des Heinrich Dohmen aus seiner 2. Ehe mit Magdalena geborene Greuel, der am 07.06.1890 in Hürtgenwald geboren wurde und dessen Abkömmlinge bereits ermittelt wurden.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung der Verwandtschaftsverhältnisse binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Aachen melden, andernfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.
Der auf diesen Anteil entfallene Reinnachlass soll etwa maximal 4.000,– Euro betragen.
Aachen, den 11.05.2012
Amtsgericht
Jung, Rechtspflegerin
Öffentliche Aufforderung gem. § 2358 II BGB
74D VI 1937/10
Am 07.03.2007 verstarb in Würselen, mit letztem Wohnsitz in Herzogenrath, Frau Katharina Elisabeth Dohmen, geboren am 22.12.1926.
Als gesetzlicher Erbe zu 1/20 Anteil kommen die Abkömmlinge des Halbbruders des Vaters der Erblasserin mit Namen Hubert Dohmen, geboren am 19.05.1865, in Betracht. Dieser war ein Sohn der Eheleute Heinrich Dohmen, geboren am 21.03.1839 in Hürtgenwald, und seiner ersten Ehefrau Anna Catharina Dohmen geborene Nießen, geboren am 06.04.1842 in Schmidt. Sein Versterben konnte nicht ermittelt werden.
Es handelt sich nicht um den gleichnamigen Sohn des Heinrich Dohmen aus seiner 2. Ehe mit Magdalena geborene Greuel, der am 07.06.1890 in Hürtgenwald geboren wurde und dessen Abkömmlinge bereits ermittelt wurden.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung der Verwandtschaftsverhältnisse binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Aachen melden, andernfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.
Der auf diesen Anteil entfallene Reinnachlass soll etwa maximal 4.000,– Euro betragen.
Aachen, den 11.05.2012
Amtsgericht
Jung, Rechtspflegerin
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Jul 2012
10
08:56
Amtsgericht Veröffentliche Namen
Amtsgericht Strausberg
Öffentliche Aufforderung
6 VI 623/09
Die am 05.12.1910 in Schöneberg geborene, zuletzt in Fredersdorf-Vogelsdorf wohnhaft gewesene Johanna Martha Noelte geb. Papenfuß ist am 07.03.2003 in Fredersdorf-Vogelsdorf verstorben.
Als gesetzliche Erben zu je 1/14 Anteil kommen Abkömmlinge von Henriette Papenfuß, geb. am 15.11.1858, Ernst Oskar Papenfuß, geb. am 19.01.1860, August Richard Papenfuß, geb. am 07.06.1861, Emma Wilhelmine Papenfuß, geb. am 29.05.1863 und Emilie Auguste Papenfuß, geb. am 18.12.1864, sämtlich geboren in Sieroslaw, in Betracht.
Als gesetzliche Erben zu je ¼ Anteil kommen Abkömmlinge von Bertha Wilhelmine Auguste Lange, geb. am 25.01.1878 in Berlin 1 und Karl Wilhelm Friedrich Lange, geb. am 17.09.1880 in Berlin, in Betracht.
Der Verbleib der Personen konnte nicht ermittelt werden.
Verstarben die Abkömmlinge der o.g. Personen vor der Erblasserin, so treten ihre Abkömmlinge an ihre Stelle.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben werden aufgefordert, unter genauer Darlegung ihrer Verwandtschaftsverhältnisse diese Erbrechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Strausberg, Abt. 6, anzumelden, anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.
Der Reinnachlass beträgt etwa 64.000 EUR.
Strausberg, den 14.05.2012
Henschel, Rechtspfleger/in
Öffentliche Aufforderung
6 VI 623/09
Die am 05.12.1910 in Schöneberg geborene, zuletzt in Fredersdorf-Vogelsdorf wohnhaft gewesene Johanna Martha Noelte geb. Papenfuß ist am 07.03.2003 in Fredersdorf-Vogelsdorf verstorben.
Als gesetzliche Erben zu je 1/14 Anteil kommen Abkömmlinge von Henriette Papenfuß, geb. am 15.11.1858, Ernst Oskar Papenfuß, geb. am 19.01.1860, August Richard Papenfuß, geb. am 07.06.1861, Emma Wilhelmine Papenfuß, geb. am 29.05.1863 und Emilie Auguste Papenfuß, geb. am 18.12.1864, sämtlich geboren in Sieroslaw, in Betracht.
Als gesetzliche Erben zu je ¼ Anteil kommen Abkömmlinge von Bertha Wilhelmine Auguste Lange, geb. am 25.01.1878 in Berlin 1 und Karl Wilhelm Friedrich Lange, geb. am 17.09.1880 in Berlin, in Betracht.
Der Verbleib der Personen konnte nicht ermittelt werden.
Verstarben die Abkömmlinge der o.g. Personen vor der Erblasserin, so treten ihre Abkömmlinge an ihre Stelle.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben werden aufgefordert, unter genauer Darlegung ihrer Verwandtschaftsverhältnisse diese Erbrechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Strausberg, Abt. 6, anzumelden, anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.
Der Reinnachlass beträgt etwa 64.000 EUR.
Strausberg, den 14.05.2012
Henschel, Rechtspfleger/in
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Jul 2012
10
08:58
Amtsgericht Veröffentliche Namen
Amtsgericht Bernburg
Öffentliche Aufforderung
6 VI 354/11 - 11.05.2012
In der Nachlassangelegenheit
Margarete Krause geb. Krause,
geboren am 21.05.1924 in Karlsburg,
verstorben am 06.12.2008 in Bernburg,
zuletzt dort wohnhaft gewesen,
hat Herr Peter Nüchterlein, Nachlasspfleger, beantragt, die Erben durch Erbschein auszuweisen. Die Darstellung möglicher erbberechtigter Personen ist lückenhaft und konnte durch Ermittlungen des Gerichts nicht geklärt werden.
Ungeklärt ist der Verbleib folgender Personen oder deren Nachfahren:
1.
Fritz Paul Gottlieb Krause, geb. am 21.01.1886 in Altbrettmühl
2.
Paul Adolf Krause, geb. am 03.10.1887 in Altbrettmühl
3.
Martha Emma Krause, geb. am 09.02.1889 in Altbrettmühl
4.
Gustav Albert Krause, geb. am 17.08.1890 in Altbrettmühl
Daher wird jeder noch nicht Beteiligte, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen 2 Monaten ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Bernburg anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung der diesen Personen möglicherweise zustehenden Erbrechte erteilt wird.
Der Nachlasswert beträgt ca. 20.000,00 €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.
Laudan, Rechtspflegerin
Öffentliche Aufforderung
6 VI 354/11 - 11.05.2012
In der Nachlassangelegenheit
Margarete Krause geb. Krause,
geboren am 21.05.1924 in Karlsburg,
verstorben am 06.12.2008 in Bernburg,
zuletzt dort wohnhaft gewesen,
hat Herr Peter Nüchterlein, Nachlasspfleger, beantragt, die Erben durch Erbschein auszuweisen. Die Darstellung möglicher erbberechtigter Personen ist lückenhaft und konnte durch Ermittlungen des Gerichts nicht geklärt werden.
Ungeklärt ist der Verbleib folgender Personen oder deren Nachfahren:
1.
Fritz Paul Gottlieb Krause, geb. am 21.01.1886 in Altbrettmühl
2.
Paul Adolf Krause, geb. am 03.10.1887 in Altbrettmühl
3.
Martha Emma Krause, geb. am 09.02.1889 in Altbrettmühl
4.
Gustav Albert Krause, geb. am 17.08.1890 in Altbrettmühl
Daher wird jeder noch nicht Beteiligte, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen 2 Monaten ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Bernburg anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung der diesen Personen möglicherweise zustehenden Erbrechte erteilt wird.
Der Nachlasswert beträgt ca. 20.000,00 €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.
Laudan, Rechtspflegerin
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Jul 2012
10
08:59
Amtsgericht Veröffentliche Namen
Amtsgericht Görlitz
Öffentliche Aufforderung
VI 0624/07
Am 16.12.1981 verstarb Katie Schlonski geb. Model, geb. am 21.09.1903 in Görlitz, zuletzt wohnhaft 588 Seneca Avenue, New York/USA.
Erben konnten nicht ermittelt werden.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Görlitz anzumelden, andernfalls gemäß § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der sächsische Fiskus nicht vorhanden ist.
02809 Görlitz, den 09.05.2012
Amtsgericht – Nachlassgericht –
Öffentliche Aufforderung
VI 0624/07
Am 16.12.1981 verstarb Katie Schlonski geb. Model, geb. am 21.09.1903 in Görlitz, zuletzt wohnhaft 588 Seneca Avenue, New York/USA.
Erben konnten nicht ermittelt werden.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Görlitz anzumelden, andernfalls gemäß § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der sächsische Fiskus nicht vorhanden ist.
02809 Görlitz, den 09.05.2012
Amtsgericht – Nachlassgericht –
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Jul 2012
10
09:01
Amtsgericht Veröffentliche Namen
Amtsgericht Bonn
Öffentliche Aufforderung
34 VI 26/09
Am 15.08.2003 starb in Bonn, ihrem letzten Wohnsitz, Frau Margarete Casper geb. Winterberg, geb. am 17.04.1913 in Essen.
Als gesetzliche Erben kommen die nachstehend aufgeführten Personen bzw. deren Eltern und deren weitere Abkömmlinge in Betracht:
a)
Jacobine Anna Elise Winterberg geb. Dickmannn, geb. am 17.07.1847 in Mülheim/Ruhr
b)
Wilhelmine Winterberg geb. Hecker
c)
Maria Charlotte Winterberg geb. Giedinghagen.
Als weitere gesetzliche Erben kommen die nachstehend aufgeführten Personen sowie deren etwaigen Abkömmlinge in Betracht:
Hermann Blumrath
Johanna Blumrath
Berta Blumrath
Emma Blumrath
Klara Blumrath sowie die nächste Generation:
Hermann Blumrath, geb. am 10.01.1890, verstorben am 28.01.1890
Otto Blumrath, geb. am 16.01.1897
Hermann Blumrath, geb. am 22.08.1891, verstorben am 29.01.1912
Richard Blumrath, geb. am 06.11.1893
Die in Betracht kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Bonn melden, da andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Der Reinnachlass beträgt etwa 22.100 Euro bis einschließlich der 4. Erbordnung. In der 5. Erbordnung sind zwei Erben bekannt.
Bonn, den 04.05.2012
Amtsgericht
Öffentliche Aufforderung
34 VI 26/09
Am 15.08.2003 starb in Bonn, ihrem letzten Wohnsitz, Frau Margarete Casper geb. Winterberg, geb. am 17.04.1913 in Essen.
Als gesetzliche Erben kommen die nachstehend aufgeführten Personen bzw. deren Eltern und deren weitere Abkömmlinge in Betracht:
a)
Jacobine Anna Elise Winterberg geb. Dickmannn, geb. am 17.07.1847 in Mülheim/Ruhr
b)
Wilhelmine Winterberg geb. Hecker
c)
Maria Charlotte Winterberg geb. Giedinghagen.
Als weitere gesetzliche Erben kommen die nachstehend aufgeführten Personen sowie deren etwaigen Abkömmlinge in Betracht:
Hermann Blumrath
Johanna Blumrath
Berta Blumrath
Emma Blumrath
Klara Blumrath sowie die nächste Generation:
Hermann Blumrath, geb. am 10.01.1890, verstorben am 28.01.1890
Otto Blumrath, geb. am 16.01.1897
Hermann Blumrath, geb. am 22.08.1891, verstorben am 29.01.1912
Richard Blumrath, geb. am 06.11.1893
Die in Betracht kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Bonn melden, da andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Der Reinnachlass beträgt etwa 22.100 Euro bis einschließlich der 4. Erbordnung. In der 5. Erbordnung sind zwei Erben bekannt.
Bonn, den 04.05.2012
Amtsgericht