Amtsgericht Schwerin
– Nachlassgericht –
Öffentliche Aufforderung
70 VI 239/06
Zwischen dem 14.04.1996 und 16.04.1996 verstarb in Schwerin die am 28.02.1928 in Halle geborene deutsche Staatsangehörige Margarete Charlotte Eva Hündorf. Sie war zuletzt in Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern, wohnhaft. Als gesetzliche Miterben kommen u.a. auch
a.)
Abkömmlinge ihrer Großeltern väterlicherseits, Bernhard Hündorf, geb. am 30.11.1836, gest. am 24.05.1895 und Johanna Wilhelmine Hündorf geb. Lohse, geb. am 17.04.1847, gest. am 08.10.1896
b.)
Abkömmlinge ihres Kindes Paul Hündorf, geb. am 09.01.1887, gest. am 21.01.1943
c.)
Abkömmlinge ihrer Urgroßeltern mütterlicherseits, Johann Andreas Heinecke, geb. am 21.04.1838, gest. am 24.09.1919 und Friederike Marie Amalie, geb. am 27.06.1842, gest. am 30.05.1915
d.)
Abkömmlinge ihrer Urgroßeltern väterlicherseits, Michael Lohse, geb. am 23.02.1804 (Sterbedatum unbekannt) und Johanna Maria Kloß, geb. am 11.03.1815 (Sterbedatum unbekannt) sowie Johann Christian Hündorf, geb. am 14.05.1797 (Sterbedatum unbekannt) und Marie Rosine Lohse, geb. am 31.12.1801 (Sterbedatum unbekannt)
in Betracht.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Miterben wollen sich unter genauer Darlegung der Verwandtschaftsverhältnisse binnen
6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Schwerin melden, anderenfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Der Wert des Nachlasses beträgt ungefähr 13.000,00 €.
Schwerin, 27.11.2007
Nachlass-Hündorf
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