Amtsgericht Rostock
– Nachlassabteilung –
Öffentliche Aufforderung
90-VI-473/2011
Am 20.01.1978 verstarb in Rostock – Frau Ina Minna Marie Lina Jürß geb. Dopp, geboren am 04.02.1909 in Rosenhagen, Krs. Bad Doberan, zuletzt wohnhaft in Rostock.
Als gesetzliche Erben kommen die Abkömmlinge nachfolgend aufgeführter Onkel und Tanten der Erblasserin in Betracht, sofern sie diese überlebt haben. Sollte einer der Aufgeführten vorverstorben sein und hat dieser Kinder hinterlassen, so treten diese an seine Stelle.
1.
Wilhelmine Frieda Sophia Dopp, geboren am 30.03.1884
2.
Frieda Wilhelmine Maria Lisette Dopp, geboren am 30.08.1885
3.
Hermann Friedrich Heinrich Dopp, geboren am 09.12.1889
4.
Johann Carl Dopp, geboren am 10.06.1887
5.
Maria Sophia Johanna Kenning, geboren am 29.08.1892.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen könnten werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Rostock – Nachlassabteilung – Zochstraße 13, unter genauer Darlegung der Verwandtschaftsverhältnisse anzumelden, anderenfalls gemäß § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der Fiskus des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht vorhanden ist.
Der Reinnachlass soll etwa 00,00 € betragen.
Rostock, 01.12.2011
Neumann, Rechtspflegerin
Nachlass-Ina Minna Marie Lina Jürß geb. Dopp
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