6 NG 312/2005
Nachlasssache auf Ableben von Wilhelmine Margarete Rang geb. Peitz, verstorben am 27.09.1999 in Heidelberg, geboren am 02.07.1922 in Duisburg, zuletzt wohnhaft Lindenweg 11, 69126 Heidelberg.
Erbenaufruf
Am 27.09.1999 verstarb in Heidelberg Wilhelmine Margarete Rang geb. Peitz, geboren am 02.07.1922, zuletzt wohnhaft Lindenweg 11, 69126 Heidelberg. Bislang konnten keine gesetzlichen Erben ermittelt werden. Als gesetzliche Erben des o.g. Erblassers kommen die Eltern bzw. die Geschwister des Erblassers oder die Verwandten der früheren Erbfolgenordnungen in Betracht. Sind Geschwister der Eltern oder der Großeltern des Erblassers vor dem Erblasser verstorben, so treten die Abkömmlinge an deren Stelle. Sind Geschwister der Eltern oder Großeltern nach der Erblasserin verstorben, so haben diese die Erbschaft trotzdem angetreten.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Notariat 6 Heidelberg melden, da andernfalls gem. § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der baden-württembergische Fiskus nicht vorhanden ist.
Der Reinnachlass beträgt 7448,70 €.
Sperker, Justizrat
als Nachlassrichter
Notariat 6 Heidelberg
als Nachlassgericht
Heidelberg, 02.11.2005
Wilhelmine Margarete Rang geb. Peitz
- Foren Mitglied
- Ich bin nur ein Gast
- www.4poziom.slask.pl
- Status: Offline