Lesehilfe Gerichtsbuch 1540

Hier könnt ihr nun eure in dieser Galerie eingestellten Dokumente, welche ihr nicht (ganz) entziffern könnt noch einmal vorstellen, um Lesehilfe bitten und entsprechende Kommentar/ Beiträge dazu abgeben.

Ich bitte darum, wenn es erledigt ist, dies sowohl in der Galerie, als dann auch in der Titelzeile als ERLEDIGT kenntlich zu machen.
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Mär 2012 09 09:32

Re: Lesehilfe Gerichtsbuch 1540

Beitrag von Foren Mitglied

Hallo,

mal ein kleiner Hinweis für die nicht so geübten.

Bei solchen Schriften geht es nur mit vergleichen und man muss/sollte/kann es so machen, dass man dieses Blatt versucht zu lesen und zu vergleichen, nur einige Minuten dann die Sache zur Seite legen. Einige Stunden später oder am nächsten Tag das selbe bis das Rätsel gelöst ist.

Ich glaube, dann kann man auch verstehen warum ich immer hochaufgelöste Scanns und viel Inhalt will bei der Lesehilfe, namlich, dass ich es Sektionsweise ausdrucken und bzw. vorher vergrößern kann.

Zumindest gehe ich und viele Kollegen so vor. Für solche Sachen habe ich schon Wochen gebraucht und manchmal war auch nicht alles klar den eins ist zu beachten, in dieser Zeit redete mann anders als heute sodass die Folge der Worte manchmal für uns nicht mehr logisch klinkt.

Ich denke ich habe ca. 50% gelesen, werde täglich ein paar Minuten weiterschauen und hoffe am Montag meinen Spezialisten zu treffen und er macht mit mir den Rest.

Eins verrate ich mal schon, es geht um eine "Klage" und um "Schimp(f)wort" = "Xob......" wobei wie bekannt "X" für "Christ" steht, mal sehen wie es weiter geht.

vG
Hans
Zuletzt geändert von Foren Mitglied am Freitag 9. März 2012, 11:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Mär 2012 09 10:44

Re: Lesehilfe Gerichtsbuch 1540

Beitrag von Foren Mitglied

Hallo Hans,

danke für Deine Tipps und Bemühungen. Das ganze hat keine Eile. Ist ja schon 470 Jahre her, da kommts auf ein paar Tage nicht an. :-)

Ich bin jedenfalls gespannt wie ein Flitzebogen.....

Der Vollständigkeit halber und wegen des Dialekts. Das ganze war in Bad Mergentheim, dem nord-östlichen Zipfel Württembergs, Grenzgebiet zu Unterfranken.

So langsam mach ich mir aber Sorgen, was meine Vorfahren so getrieben haben. In meiner direkten Linie gab es auch schon Zuchthaus-Strafen wegen Rebellion gegen die Ortsherrschaft mit anschließendem Verfahren vor dem Reichskammergericht. Aber dazu vlt. demnächst mehr. ::Polizist::

Viele Grüße,
Marc
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Mär 2012 09 12:15

Re: Lesehilfe Gerichtsbuch 1540

Beitrag von Foren Mitglied

Hallo Marc,

hab jetzt erst gesehen, dass du auf deiner Seite die Downloads eingestellt hast, denn ich mach es wie Hans, dass ich es ausdrucke und wenn kein Download dabei ist lass ich es in letzter Zeit meist, denn ich mag nich erst alle Leute anschreiben, früher hab ich manchmal aus der Galerie ausgedruckt aber die Ausdrucke sind meißt zu schlecht um sie zu verwenden, das Lesen kostet ja meist schon genug Zeit und wenn die Hilfesuchenden sie schon nicht haben um ihr Dokument als Download mit einzustellen (und das geht auch im Forum ganz einfach, oder eben so, wie du es gelöst hast) dann mag ich mir die Zeit nicht ans Bein binden um schlechte Ausdrucke anzufertigen, die sich dann noch schwerer entziffern lassen... Wobei ich beim "übersetzen" eh nicht so firm bin wie Hans, aber manches gelingt mir schon ab und zu...
Liebe Grüße aus Berlin von Sylke

Wir sind alle Engel mit nur einem Flügel und müssen uns umarmen, damit wir fliegen können.
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Lesehilfe Gerichtsbuch 1540

Beitrag von Foren Mitglied

Wartet ihr gespannt ::häää::
Schauen wir mal was wir, ich und meine Kollegen (denen danke ich hier nochmals) heraus gelesen haben.

Vorweg einige Bemerkungen, Ergänzungen und Erklärungen:

Gastgericht, Notgericht für Gäste, es wird ad hoc gebildet, wenn mindestens eine Person ein Fremder ist und eine schneller Entscheid gewünscht wird. Quelle: Haberkern/Walach, Hilfswörterbuch für Historiker I, Uni-Taschenbücher 119, München 1964, 4. Auflage 1974, S. 223.Vgl. auch Grun, Paul Arnold, Grundriß der Genealogie, Band 6 der Reihe, Schlüssel zu alten und neuen Abkürzungen, Wörterbuch lateinischer und deutscher Abkürzungen des späten Mittelalters und der Neuzeit.(erschienen im Starcke Verlag – Limburg/Lahn.

Protestantischer Jahreskalender des Jahres 1540

Candate 1540 war nach Julianischer Kalender am Sonntag den 25. April, demnach war der Prozeß am Montag, den 26. April 1540 (Julian.)

1540 war 1 Gulden = 32 Albus

Gastgericht uff den Montag nach Cantate
Anno Dm 1540

Zwischen Casper Hoeneckern clegern, und Hanß
Schatten* von Althausen antworten / ein schlagen
antreffende und schmewort ist wahr/ Das Caspar Hoenecker
sol der schmewort verbussen acht tag im thurn
oder ein gulden dafür und darmub** ime der
schade ein wunden geschlagen, sol der schade ver
bussen mit 30 alb, uns sols der hoenecker
für In geben, mit abtragk der gerichts costen.



* wahrscheinlich Schattemann!
** ??
Für schade konnten wir keine Entsprechung finden, möglicherweise kann man sie mit Schädiger übersetzen.

Hier nochmal die Kurzfassung:

Also der Hans Schatten?? hat zugegeben dem Honecker (dem Kläger) geschlagen und ihn beschimpft zuhaben.
Er muss dafür entweder 8 Tage in den Turm oder einen Gulden Strafe zahlen. Dem Honecker soll er für die Wunden 30 Albus (fast ein Gulden) Entschädigung zahlen und die Gerichtskosten übernehmen.


Is doch ganz effach - oder ?? ::da wirste doch::

vG
Hans
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Mär 2012 13 21:48

Lesehilfe Gerichtsbuch 1540

Beitrag von Foren Mitglied

Hallo Hans,

WOW, ich bin begeistert ! Ihr habt es komplett entschlüsselt. Ein ganz großes Dankeschön an Dich und Deine Mitforscher.

Althausen liegt ca. 3 km südlich von Mergentheim, dass passt.

Ich muss mir das jetzt auch mal ausdrucken und auf mich wirken lassen. Vor allem will ich mit der Transkription auch meine Lesefähigkeiten ausbauen.

Danke nochmal.

Gruss
Marc
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Mär 2012 13 23:37

Lesehilfe Gerichtsbuch 1540

Beitrag von Foren Mitglied

Hallo Hans,

ich lese es immer und immer wieder aber ich kann es nicht entziffern. Umso mehr freue ich mich über Deine Transkription.

Aber selbst die ist nicht einfach zu verstehen. Danke für Deine zusätzliche Klartextübersetzung.

Sehr interessant finde ich die Sprache und Wortwahl vor 400-500 Jahren. Auch die Bestrafung ist recht hart. 30 Albus entsprechen im Gegenwert des 16. Jahrhundert ca. 160 Pfund Rindfleisch oder 100 Mahlzeiten in einem Wirtshaus. Meine Güte, was waren das für Verletzungen und Schimpfwörter....?

Da bei Caspar Hoenecker keine Ortsangabe dabeisteht, kann man wohl davon ausgehen, dass er aus Mergentheim war. Oder?

Danke nochmal.

Viele Grüße,
Marc
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Beitrag von Foren Mitglied

Hallo an alle, vor allem aber an Hans und Marc,

das war eine echt gute Übersetzung. Ich bin begeistert. Nochmals vielen Dank, dass wir daran teilnehmen durften.

Grüße
Angelika ::Winki::
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Lesehilfe Gerichtsbuch 1540

Beitrag von Foren Mitglied

Echt Hans, du bist so Genial!!! Bild

Bloss gut das mir das diesmal wieder zu schwer war und ich mir ewig "einen abgebrochen" habe bei meinen katastrophalen Übersetzungsversuchen... und "das war auch gut so" noch geschwiegen zu haben, wie ich an deiner Perfekten Transkription wieder sehen kann. ::breigrins:: Ich bin ja auch noch gespannt auf die Übersetzung für Hans-Hermann, denn bei dem Text von ihm sitz ich immer noch, wie die Kuh vorm neuen Tor, da fand ich ehrlich gesagt, Marcs Kirchenbuch noch einfacher ::Veilchen:: ... Aber wenigstens konnte ich schon mal eine "Entsprechung" zu seinen Aufzeichnungen mit den Gradangaben liefern, auch wenn der Sinn dahinter mir noch immer nicht bekannt ist, aber Hans-Hermann will sich ja noch mal bei Forscherkollegen schlau machen dazu, da bin ich echt gespannt, weil wohl gesagt wurde, dass Rechnungen etc von Handwerkern ein nicht gut erforschtes Gebiet ist und ich hab ja noch Massen davon ::Veilchen::
Liebe Grüße aus Berlin von Sylke

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Beitrag von Foren Mitglied

Ergänzung zur Transkription:

Nach weiteren Recherchen sollte man das Wort "darmub" als "darumb" im Sinne von "darum" lesen.

vG
Hans
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