-
- Ankündigung
Wiederholter Hinweis aus gegebenen Anlass. Bitte beachtet den folgenden Text. Es gibt keine Ausnahmen!
Für alle, die noch nicht richtig lesen können, hier noch einmal der Hinweis in Worten: an alle die sich bei uns registrieren möchten: Gemäß unseren Regeln werden nur Registrierungen mit vollständigem realen Vor- und Familiennamen angenommen. Alle anderen werden kommentarlos gelöscht. Ich bitte aus (täglichem) gegebenen Anlass um freundliche Beachtung!
Voller Zugriff wird erst nach dem 1. erfolgreichen Beitrag erfolgen!
Ein kurzer Urlaub soll es sein? Ein günstiger Wochendendausflug zum verwöhnen? Kurz mal mit der Familie raus aus den 4 Wänden? Wer dafür eine günstige Unterkunft jeglicher Klasse und zumeist bis kurz zuvor kostenlos stornierbar sucht, sollte einfach mal hier klicken...
Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)
- Foren Mitglied
- Ich bin nur ein Gast
- www.4poziom.slask.pl
- Status: Offline
Jul 2011
16
19:27
Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)
Dienstvorschrift der Bundeswehr:
Ab einem Wasserstand von 1,20m beginnt der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen.
Die Grußpflicht entfällt hierbei.
Ab einem Wasserstand von 1,20m beginnt der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen.
Die Grußpflicht entfällt hierbei.
- Foren Mitglied
- Ehrenforscher 2. Ranges
- Beiträge: 1543
- Registriert: Dienstag 11. Mai 2010, 10:19
- Ahnenforschungsbeginn: 13. Aug 2000
- Wohnort: 69151 Neckargemünd
- Hat sich bedankt: 51 Mal
- Danksagung erhalten: 33 Mal
- Alter: 77
- Status: Offline
Jul 2011
17
11:31
Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)
.... man sollt's nicht glauben!!
schöne Grüße Waltraud vom Neckartal
Wer lächelt anstatt zu toben, ist immer der Stärkere (Japanisches Sprichwort)
meine Namen: Horchheimer,Herkimer,Brox, Zeller, Rauscher, Türscherl, Ascherl, Schulzek, Sulcek,Tregler,Rehwald,
Wer lächelt anstatt zu toben, ist immer der Stärkere (Japanisches Sprichwort)
meine Namen: Horchheimer,Herkimer,Brox, Zeller, Rauscher, Türscherl, Ascherl, Schulzek, Sulcek,Tregler,Rehwald,
- Foren Mitglied
- Generation-UrOma/ UrOpa
- Beiträge: 624
- Registriert: Donnerstag 25. Februar 2010, 18:52
- Ahnenforschungsbeginn: 1. Apr 2006
- Wohnort: 66839 Schmelz
- Hat sich bedankt: 3 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
- Alter: 60
- Kontaktdaten:
- Status: Offline
Jul 2011
17
17:56
Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)
Noch eine zentrale Dienstvorschrift der BW
Am Ende eines Baumes hört der Soldat selbstständig mit Kletterbewegungen auf
Am Ende eines Baumes hört der Soldat selbstständig mit Kletterbewegungen auf
Wo der Teufel nicht selbst hingehen will, schickt er Pfaffen oder alte Weiber
- Foren Mitglied
- Ehrenforscher 3. Ranges
- Beiträge: 2317
- Registriert: Freitag 14. November 2008, 20:21
- Ahnenforschungsbeginn: 26. Nov 1984
- Wohnort: 08523 Plauen
- Hat sich bedankt: 7 Mal
- Danksagung erhalten: 22 Mal
- Alter: 69
- Kontaktdaten:
- Status: Offline
Jul 2011
17
18:37
Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)
"Wenn ein Beamter während einer Dienstreise verstirbt, ist damit die Dienstreise beendet"
(hab ich von irgendwoher noch in Erinnerung)
(hab ich von irgendwoher noch in Erinnerung)
Meine 8 Hauptlinien: Eichhorn, Neßler, Groß, Heckert, Hüttel, Otto, Oertel(Ertl), Rambach
Der Didi
Der Didi
- Foren Mitglied
- Ich bin nur ein Gast
- Status: Offline
Jul 2011
21
20:41
Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)
Wandergruppen ist es nach §27 der Straßenverkehrsordnung streng verboten, im Gleichschritt Brücken zu überqueren.
- Foren Mitglied
- Ehrenforscher 1. Ranges
- Beiträge: 1230
- Registriert: Freitag 1. Januar 2010, 16:41
- Ahnenforschungsbeginn: 1. Jul 1989
- Wohnort: 49328 Melle
- Danksagung erhalten: 33 Mal
- Alter: 60
- Kontaktdaten:
- Status: Offline
Jul 2011
21
22:50
Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)
DAS ist nicht skuril sondern Lebenswichtig. Sonst kann es passieren, das durch die massive gleichförmige Schmingung beim Gleichschritt die ganze Brücke mitsamt der Wandergruppe in die Tiefe stürzt.
Jan
Jan
Entwickler von Familienbuch 6.0.
Sonderkonditionen für Mitglieder des Ahnenforums.
Sonderkonditionen für Mitglieder des Ahnenforums.
- Foren Mitglied
- Ehrenforscher 2. Ranges
- Beiträge: 1543
- Registriert: Dienstag 11. Mai 2010, 10:19
- Ahnenforschungsbeginn: 13. Aug 2000
- Wohnort: 69151 Neckargemünd
- Hat sich bedankt: 51 Mal
- Danksagung erhalten: 33 Mal
- Alter: 77
- Status: Offline
Jul 2011
22
15:58
Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)
Hallo Jan,Jan hat geschrieben: DAS ist nicht skuril sondern lebenswichtig
das kann ich bestätigen. Ich hatte viele Jahre in einem Musikzug mitgespielt
und oft erlebt, dass bei Festumzügen grundsätzlich bei Brücken der Marschtritt abgesagt wurde,
da solche Schwingungen eine Brücke zum Einstürzen bringen können.
schöne Grüße Waltraud vom Neckartal
Wer lächelt anstatt zu toben, ist immer der Stärkere (Japanisches Sprichwort)
meine Namen: Horchheimer,Herkimer,Brox, Zeller, Rauscher, Türscherl, Ascherl, Schulzek, Sulcek,Tregler,Rehwald,
Wer lächelt anstatt zu toben, ist immer der Stärkere (Japanisches Sprichwort)
meine Namen: Horchheimer,Herkimer,Brox, Zeller, Rauscher, Türscherl, Ascherl, Schulzek, Sulcek,Tregler,Rehwald,
- Foren Mitglied
- Ich bin nur ein Gast
- Status: Offline
Jul 2011
24
17:53
Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)
Bis 1998 konnte eine Frau, die von ihrem Verlobten verlassen wurde, hierzulande Schadensersatz für den geleisteten Beischlaf verlangen.
- Foren Mitglied
- Ehrenforscher 1. Ranges
- Beiträge: 1230
- Registriert: Freitag 1. Januar 2010, 16:41
- Ahnenforschungsbeginn: 1. Jul 1989
- Wohnort: 49328 Melle
- Danksagung erhalten: 33 Mal
- Alter: 60
- Kontaktdaten:
- Status: Offline
Jul 2011
24
18:55
Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)
*grins* Genau, das nannte sich Kranzgeld. Und galt dafür, das sie im Vertrauen auf die zu erfolgende Hochzeit ihre Jungfrauenschaft schon mal vorab hingegeben hat. Und daher nach dem verstoßenwerden durch ihren Exverlobten keine so guten Chancen auf einen neuen Ehegatten mehr hatte. Also war das Kranzgeld sozusagen Schadenersatz.
Jan
Jan
Entwickler von Familienbuch 6.0.
Sonderkonditionen für Mitglieder des Ahnenforums.
Sonderkonditionen für Mitglieder des Ahnenforums.
- Foren Mitglied
- Generation-UrOma/ UrOpa
- Beiträge: 624
- Registriert: Donnerstag 25. Februar 2010, 18:52
- Ahnenforschungsbeginn: 1. Apr 2006
- Wohnort: 66839 Schmelz
- Hat sich bedankt: 3 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
- Alter: 60
- Kontaktdaten:
- Status: Offline
Jul 2011
24
19:06
Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)
Uns so heisst es offiziell:
Finde ich irgendwie süß, wenn auch heute nicht mehr so aktuell.
Code: Alles auswählen
Als Kranzgeld bezeichnete man eine finanzielle Entschädigung, die eine Frau von ihrem ehemaligen Verlobten fordern konnte, wenn sie ihm auf Grund eines Eheversprechens die Beiwohnung gestattet hatte, also die Jungfräulichkeit verlor und er anschließend das Verlöbnis löste. Gleiches galt auch für neuverlobte Witwen.
Es existieren zwei Erklärungen zur Wortherkunft: Eine nicht mehr jungfräuliche Braut, die Strohjungfer, musste nach altem Brauch bei der Hochzeit einen Strohkranz tragen. Die unbescholtene Braut durfte sich dagegen im Myrtenkranz präsentieren. Die andere Version ist, dass die jungfräuliche Braut einen geschlossenen Kranz trug und die nicht mehr jungfräuliche Braut oder Witwe einen offenen.
Im deutschen Privatrecht können normalerweise nur Vermögensschäden im Rahmen des Schadensersatzes ausgeglichen werden (vgl. Abs. 1 des § 253 BGB). Die „Entehrung“ der Jungfrau ist aber ein ideeller Schaden. Der Anspruch auf Kranzgeld war, ähnlich dem noch heute existierenden Anspruch auf Schmerzensgeld, eine Ausnahme zu diesem Grundsatz. Der Anspruch war in § 1300 im Vierten Buch (Familienrecht) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) von 1896 geregelt und trat mit ihm am 1. Januar 1900 in Kraft.
§ 1300 BGB lautete:
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.
Begründet wurde der Schadenersatzanspruch damit, dass die Ledige wegen des Verlusts ihrer Jungfräulichkeit geringere Chancen auf eine standesgemäße Heirat mit einem anderen Mann habe. War die Ledige oder die Witwe hingegen schon vor der „Beiwohnung“ nicht mehr „unbescholten“, so stand ihr auch kein Kranzgeld zu. Wobei sich der Begriff „bescholten“ nicht nur auf die Unkeuschheit bezog, sondern auch auf andere Sachverhalte, wie z. B. Gefängnisaufenthalte
Wo der Teufel nicht selbst hingehen will, schickt er Pfaffen oder alte Weiber