Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)

Hier findet sich zur Abwechslung mal was schöngeistiges, was zum nachdenken und alles das, was den Kopf anstrengt ohne in Mathe auszuarten...
Benutzeravatar
Foren Mitglied
Ich bin nur ein Gast
Ich bin nur ein Gast
www.4poziom.slask.pl
Status: Offline
Jul 2011 16 19:27

Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)

Beitrag von Foren Mitglied

Dienstvorschrift der Bundeswehr:

Ab einem Wasserstand von 1,20m beginnt der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen.
Die Grußpflicht entfällt hierbei.

::nänä::
Benutzeravatar
Foren Mitglied
Ehrenforscher 2. Ranges
Ehrenforscher 2. Ranges
Sponsor und Ehrenmitglied
Beiträge: 1543
Registriert: Dienstag 11. Mai 2010, 10:19
Ahnenforschungsbeginn: 13. Aug 2000
Wohnort: 69151 Neckargemünd
Hat sich bedankt: 51 Mal
Danksagung erhalten: 33 Mal
Alter: 77
Status: Offline
Jul 2011 17 11:31

Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)

Beitrag von Foren Mitglied

.... man sollt's nicht glauben!!
schöne Grüße Waltraud vom Neckartal

Wer lächelt anstatt zu toben, ist immer der Stärkere (Japanisches Sprichwort)

meine Namen: Horchheimer,Herkimer,Brox, Zeller, Rauscher, Türscherl, Ascherl, Schulzek, Sulcek,Tregler,Rehwald,
Benutzeravatar
Foren Mitglied
Generation-UrOma/ UrOpa
Generation-UrOma/ UrOpa
Sponsor und Ehrenmitglied
Beiträge: 624
Registriert: Donnerstag 25. Februar 2010, 18:52
Ahnenforschungsbeginn: 1. Apr 2006
Wohnort: 66839 Schmelz
Hat sich bedankt: 3 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal
Alter: 60
Kontaktdaten:
Status: Offline
Jul 2011 17 17:56

Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)

Beitrag von Foren Mitglied

Noch eine zentrale Dienstvorschrift der BW
Am Ende eines Baumes hört der Soldat selbstständig mit Kletterbewegungen auf
Wo der Teufel nicht selbst hingehen will, schickt er Pfaffen oder alte Weiber
Benutzeravatar
Foren Mitglied
Ehrenforscher 3. Ranges
Ehrenforscher 3. Ranges
Kleiner Moderator
Beiträge: 2317
Registriert: Freitag 14. November 2008, 20:21
Ahnenforschungsbeginn: 26. Nov 1984
Wohnort: 08523 Plauen
Hat sich bedankt: 7 Mal
Danksagung erhalten: 22 Mal
Alter: 69
Kontaktdaten:
Status: Offline
Jul 2011 17 18:37

Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)

Beitrag von Foren Mitglied

"Wenn ein Beamter während einer Dienstreise verstirbt, ist damit die Dienstreise beendet"

(hab ich von irgendwoher noch in Erinnerung)
Meine 8 Hauptlinien: Eichhorn, Neßler, Groß, Heckert, Hüttel, Otto, Oertel(Ertl), Rambach
Der Didi
Bild
Benutzeravatar
Foren Mitglied
Ich bin nur ein Gast
Ich bin nur ein Gast
Status: Offline
Jul 2011 21 20:41

Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)

Beitrag von Foren Mitglied

Wandergruppen ist es nach §27 der Straßenverkehrsordnung streng verboten, im Gleichschritt Brücken zu überqueren.
Benutzeravatar
Foren Mitglied
Ehrenforscher 1. Ranges
Ehrenforscher 1. Ranges
Kleiner Moderator
Sponsor und Ehrenmitglied
Beiträge: 1230
Registriert: Freitag 1. Januar 2010, 16:41
Ahnenforschungsbeginn: 1. Jul 1989
Wohnort: 49328 Melle
Danksagung erhalten: 33 Mal
Alter: 60
Kontaktdaten:
Status: Offline
Jul 2011 21 22:50

Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)

Beitrag von Foren Mitglied

DAS ist nicht skuril sondern Lebenswichtig. Sonst kann es passieren, das durch die massive gleichförmige Schmingung beim Gleichschritt die ganze Brücke mitsamt der Wandergruppe in die Tiefe stürzt.

Jan
Entwickler von Familienbuch 6.0.
Sonderkonditionen für Mitglieder des Ahnenforums.
Benutzeravatar
Foren Mitglied
Ehrenforscher 2. Ranges
Ehrenforscher 2. Ranges
Sponsor und Ehrenmitglied
Beiträge: 1543
Registriert: Dienstag 11. Mai 2010, 10:19
Ahnenforschungsbeginn: 13. Aug 2000
Wohnort: 69151 Neckargemünd
Hat sich bedankt: 51 Mal
Danksagung erhalten: 33 Mal
Alter: 77
Status: Offline
Jul 2011 22 15:58

Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)

Beitrag von Foren Mitglied

Jan hat geschrieben: DAS ist nicht skuril sondern lebenswichtig
Hallo Jan,
das kann ich bestätigen. Ich hatte viele Jahre in einem Musikzug mitgespielt
und oft erlebt, dass bei Festumzügen grundsätzlich bei Brücken der Marschtritt abgesagt wurde,
da solche Schwingungen eine Brücke zum Einstürzen bringen können.
schöne Grüße Waltraud vom Neckartal

Wer lächelt anstatt zu toben, ist immer der Stärkere (Japanisches Sprichwort)

meine Namen: Horchheimer,Herkimer,Brox, Zeller, Rauscher, Türscherl, Ascherl, Schulzek, Sulcek,Tregler,Rehwald,
Benutzeravatar
Foren Mitglied
Ich bin nur ein Gast
Ich bin nur ein Gast
Status: Offline
Jul 2011 24 17:53

Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)

Beitrag von Foren Mitglied

Bis 1998 konnte eine Frau, die von ihrem Verlobten verlassen wurde, hierzulande Schadensersatz für den geleisteten Beischlaf verlangen.
Benutzeravatar
Foren Mitglied
Ehrenforscher 1. Ranges
Ehrenforscher 1. Ranges
Kleiner Moderator
Sponsor und Ehrenmitglied
Beiträge: 1230
Registriert: Freitag 1. Januar 2010, 16:41
Ahnenforschungsbeginn: 1. Jul 1989
Wohnort: 49328 Melle
Danksagung erhalten: 33 Mal
Alter: 60
Kontaktdaten:
Status: Offline
Jul 2011 24 18:55

Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)

Beitrag von Foren Mitglied

*grins* Genau, das nannte sich Kranzgeld. Und galt dafür, das sie im Vertrauen auf die zu erfolgende Hochzeit ihre Jungfrauenschaft schon mal vorab hingegeben hat. Und daher nach dem verstoßenwerden durch ihren Exverlobten keine so guten Chancen auf einen neuen Ehegatten mehr hatte. Also war das Kranzgeld sozusagen Schadenersatz.

Jan
Entwickler von Familienbuch 6.0.
Sonderkonditionen für Mitglieder des Ahnenforums.
Benutzeravatar
Foren Mitglied
Generation-UrOma/ UrOpa
Generation-UrOma/ UrOpa
Sponsor und Ehrenmitglied
Beiträge: 624
Registriert: Donnerstag 25. Februar 2010, 18:52
Ahnenforschungsbeginn: 1. Apr 2006
Wohnort: 66839 Schmelz
Hat sich bedankt: 3 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal
Alter: 60
Kontaktdaten:
Status: Offline
Jul 2011 24 19:06

Re: Behörden- Wahnsinn (Skurrile Regelungen)

Beitrag von Foren Mitglied

Uns so heisst es offiziell:

Code: Alles auswählen

Als Kranzgeld bezeichnete man eine finanzielle Entschädigung, die eine Frau von ihrem ehemaligen Verlobten fordern konnte, wenn sie ihm auf Grund eines Eheversprechens die Beiwohnung gestattet hatte, also die Jungfräulichkeit verlor und er anschließend das Verlöbnis löste. Gleiches galt auch für neuverlobte Witwen.

Es existieren zwei Erklärungen zur Wortherkunft: Eine nicht mehr jungfräuliche Braut, die Strohjungfer, musste nach altem Brauch bei der Hochzeit einen Strohkranz tragen. Die unbescholtene Braut durfte sich dagegen im Myrtenkranz präsentieren. Die andere Version ist, dass die jungfräuliche Braut einen geschlossenen Kranz trug und die nicht mehr jungfräuliche Braut oder Witwe einen offenen.

Im deutschen Privatrecht können normalerweise nur Vermögensschäden im Rahmen des Schadensersatzes ausgeglichen werden (vgl. Abs. 1 des § 253 BGB). Die „Entehrung“ der Jungfrau ist aber ein ideeller Schaden. Der Anspruch auf Kranzgeld war, ähnlich dem noch heute existierenden Anspruch auf Schmerzensgeld, eine Ausnahme zu diesem Grundsatz. Der Anspruch war in § 1300 im Vierten Buch (Familienrecht) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) von 1896 geregelt und trat mit ihm am 1. Januar 1900 in Kraft.

§ 1300 BGB lautete:

    (1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
    (2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.

Begründet wurde der Schadenersatzanspruch damit, dass die Ledige wegen des Verlusts ihrer Jungfräulichkeit geringere Chancen auf eine standesgemäße Heirat mit einem anderen Mann habe. War die Ledige oder die Witwe hingegen schon vor der „Beiwohnung“ nicht mehr „unbescholten“, so stand ihr auch kein Kranzgeld zu. Wobei sich der Begriff „bescholten“ nicht nur auf die Unkeuschheit bezog, sondern auch auf andere Sachverhalte, wie z. B. Gefängnisaufenthalte
Finde ich irgendwie süß, wenn auch heute nicht mehr so aktuell.
Wo der Teufel nicht selbst hingehen will, schickt er Pfaffen oder alte Weiber
Antworten