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verschwägert
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Feb 2010
13
18:21
verschwägert
Hallo, Ihr Lieben,
heute möchte ich mich mal mit einer Frage an die genealogisch Erfahreneren wenden.
In meiner Verwandtschaft ist ein kleiner Streit entstanden, und nun bin ich trotz Recherchen im Internet selbst etwas verunsichert. Ich hatte vor ca. einem halben Jahr einen bei verwandt.de ausgedruckten Stammbaum verschenkt bzw. verschickt und mich gewundert, dass nicht einmal ein Dankeschön kam. Erst vor kurzem erfuhr ich auf Umwegen, dass die Beschenkte einiges auf dem Stammbaum völlig mißverstanden hat. Und zwar geht es wohl hauptsächlich um den Begriff "verschwägert". Ich muss dazusagen, dass die Betreffende sich noch nie mit Ahnenforschung befasst hat, und nun hat sie so manches in den falschen Hals gekriegt, wie man so schön sagt. Unter anderem wohl auch, dass ihr Mädchenname erschien, obwohl sie vor kurzem geheiratet hatte, aber das ist nicht das Problem, sondern:
Sie war vor dieser Heirat mit einem Italiener liiert, und aus dieser Verbindung stammt ein Sohn, deshalb erscheint auch dieser Mann auf dem bewussten Stammbaum. Das Programm verwandt.de bezeichnet in seiner Legende das Verwandtschaftsverhältnis zwischen meiner Verwandten und dem Italiener als verschwägert. Ist das korrekt? Das war meine erste Frage.
Zu diesem Thema gleich noch eine zweite Frage: Ist man mit dem geschiedenen Mann auch verschwägert, selbst wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind?
Ich bitte die genealogischen Experten unter Euch um eine Antwort und bedanke mich schon im Voraus.
Euch allen noch ein schönes Wochenende und herzliche Grüße aus Rheinsberg.
heute möchte ich mich mal mit einer Frage an die genealogisch Erfahreneren wenden.
In meiner Verwandtschaft ist ein kleiner Streit entstanden, und nun bin ich trotz Recherchen im Internet selbst etwas verunsichert. Ich hatte vor ca. einem halben Jahr einen bei verwandt.de ausgedruckten Stammbaum verschenkt bzw. verschickt und mich gewundert, dass nicht einmal ein Dankeschön kam. Erst vor kurzem erfuhr ich auf Umwegen, dass die Beschenkte einiges auf dem Stammbaum völlig mißverstanden hat. Und zwar geht es wohl hauptsächlich um den Begriff "verschwägert". Ich muss dazusagen, dass die Betreffende sich noch nie mit Ahnenforschung befasst hat, und nun hat sie so manches in den falschen Hals gekriegt, wie man so schön sagt. Unter anderem wohl auch, dass ihr Mädchenname erschien, obwohl sie vor kurzem geheiratet hatte, aber das ist nicht das Problem, sondern:
Sie war vor dieser Heirat mit einem Italiener liiert, und aus dieser Verbindung stammt ein Sohn, deshalb erscheint auch dieser Mann auf dem bewussten Stammbaum. Das Programm verwandt.de bezeichnet in seiner Legende das Verwandtschaftsverhältnis zwischen meiner Verwandten und dem Italiener als verschwägert. Ist das korrekt? Das war meine erste Frage.
Zu diesem Thema gleich noch eine zweite Frage: Ist man mit dem geschiedenen Mann auch verschwägert, selbst wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind?
Ich bitte die genealogischen Experten unter Euch um eine Antwort und bedanke mich schon im Voraus.
Euch allen noch ein schönes Wochenende und herzliche Grüße aus Rheinsberg.
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Herzliche Grüße von Rosi
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Feb 2010
13
18:51
Re: verschwägert
Liebe Rosi,
ich will den Experten hier nicht vorgreifen, aber nach meiner Ansicht ist man ohne das Kinder aus einer Beziehung hervorgegangen sind im offiziellen Sinne nicht (mehr) miteinander verwandt, wenn man geschieden ist (soweit ich weiß, findet die Exehefrau ja auch keine Berücksichtigung im Erbrecht oder erst dann wenn es überhaupt keine Erben gibt (aber da bin ich mir nicht ganz sicher)).
Das andere ist sicher Auslegungssache, man hat ja Jahre des Lebens miteinander geteilt, ich persönlich fand gerade das an verwandt.de damals schön, dass es möglich war nicht nur die ganz enge Verwandschaft heranzuziehen, aber alle die verheiratet sind (in sog. geordnetete Verhältnissen leben) oder waren, sehen das oft nicht so.
Wie gesagt streng genommen, würde ich meinen, es besteht dann keine Verwandschaft und keine Verschwägerung mehr nach einer Trennung ohne Nachkommen.
ich will den Experten hier nicht vorgreifen, aber nach meiner Ansicht ist man ohne das Kinder aus einer Beziehung hervorgegangen sind im offiziellen Sinne nicht (mehr) miteinander verwandt, wenn man geschieden ist (soweit ich weiß, findet die Exehefrau ja auch keine Berücksichtigung im Erbrecht oder erst dann wenn es überhaupt keine Erben gibt (aber da bin ich mir nicht ganz sicher)).
Das andere ist sicher Auslegungssache, man hat ja Jahre des Lebens miteinander geteilt, ich persönlich fand gerade das an verwandt.de damals schön, dass es möglich war nicht nur die ganz enge Verwandschaft heranzuziehen, aber alle die verheiratet sind (in sog. geordnetete Verhältnissen leben) oder waren, sehen das oft nicht so.
Wie gesagt streng genommen, würde ich meinen, es besteht dann keine Verwandschaft und keine Verschwägerung mehr nach einer Trennung ohne Nachkommen.
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Feb 2010
13
19:05
Re: verschwägert
Hallo Rosi,
wenn ich mehr Zeit habe schaue ich mir deine Frage mal näher an und werde sie versuchen zu zerpflücken bzw. eine Antwort zu finden.
Vorab, das BGB sagt:
§ 1590 Schwägerschaft
(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grad der sie vermittelnden Verwandtschaft.
(2) Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.
vG und ein schneefreies Wochenende wünscht
Hans
wenn ich mehr Zeit habe schaue ich mir deine Frage mal näher an und werde sie versuchen zu zerpflücken bzw. eine Antwort zu finden.
Vorab, das BGB sagt:
§ 1590 Schwägerschaft
(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grad der sie vermittelnden Verwandtschaft.
(2) Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.
vG und ein schneefreies Wochenende wünscht
Hans
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Feb 2010
13
19:48
Re: verschwägert
Hallo, Hans,
ich hatte gehofft, dass Du mir auf meine Frage antwortest und gedulde mich gern, bis Du etwas mehr Zeit hast.
Beim Gericht wird doch stets die Anfrage an einen Zeugen gerichtet, ob man verwandt oder verschwägert sei. Deshalb denke ich, es hat auch mit der Tatsache zu tun, dass man im Falle einer Verschwägerung befangen ist. So viel müßte doch meine Verwandte auch bereits wissen, aber sie denkt wahrscheinlich nur an den Schwager im landläufigen Sinne.
Ich hingegen könnte mir vorstellen, dass auch der geschiedene Mann als verschwägert gilt, aber das ist nur so ein Gefühl von mir. Man ist ja nicht in jedem Fall verfeindet mit dem Ex- Mann und könnte auch befangen sein, wie denkst Du (oder wie denkt Ihr) darüber?
Herzliche Grüße von Rosi.
ich hatte gehofft, dass Du mir auf meine Frage antwortest und gedulde mich gern, bis Du etwas mehr Zeit hast.
Beim Gericht wird doch stets die Anfrage an einen Zeugen gerichtet, ob man verwandt oder verschwägert sei. Deshalb denke ich, es hat auch mit der Tatsache zu tun, dass man im Falle einer Verschwägerung befangen ist. So viel müßte doch meine Verwandte auch bereits wissen, aber sie denkt wahrscheinlich nur an den Schwager im landläufigen Sinne.
Ich hingegen könnte mir vorstellen, dass auch der geschiedene Mann als verschwägert gilt, aber das ist nur so ein Gefühl von mir. Man ist ja nicht in jedem Fall verfeindet mit dem Ex- Mann und könnte auch befangen sein, wie denkst Du (oder wie denkt Ihr) darüber?
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Herzliche Grüße von Rosi
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Feb 2010
13
19:54
Re: verschwägert
Liebe Sylke,
danke für Deine Antwort bzw. Meinung.
Ich denke, man muss die beiden Begriffe verwandt und verschwägert trennen, aber ich bin mir eben inzwischen etwas unsicher, deshalb meine Anfrage. Warten wir mal ab, was Hans zu diesem Thema noch ausgräbt!
Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend und grüße Dich recht herzlich. Rosi.
danke für Deine Antwort bzw. Meinung.
Ich denke, man muss die beiden Begriffe verwandt und verschwägert trennen, aber ich bin mir eben inzwischen etwas unsicher, deshalb meine Anfrage. Warten wir mal ab, was Hans zu diesem Thema noch ausgräbt!
Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend und grüße Dich recht herzlich. Rosi.
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Herzliche Grüße von Rosi
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Feb 2010
13
20:28
Re: verschwägert
So, ich zitiere am besten einmal das Wiki:
Dies bedeutet in deinem Fall, dass verschwägert sich durch eine Heirat ableiten lässt, während Verwandschaft sich auf Blutsverwandtschaft bezieht. Alles klar, oder?Schwägerschaft (auch Affinität, von lat.: affinitas = Schwägerschaft) ist eine traditionell durch Heirat (heute u. U. auch durch Verpartnerung) vermittelte indirekte Verwandtschaftsbeziehung zwischen Nichtblutsverwandten. Die mit einer Person Verschwägerten heißen Schwager oder Schwägerin (Pl. Schwäger, Schwägerinnen) und werden generell auch angeheiratete Verwandte genannt. Was Schwägerschaft im Einzelnen bedeutet und beinhaltet, wird im juristischen und im allgemeinen Sprachgebrauch unterschiedlich definiert.
Meine 8 Hauptlinien: Eichhorn, Neßler, Groß, Heckert, Hüttel, Otto, Oertel(Ertl), Rambach
Der Didi
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Feb 2010
13
21:25
Re: verschwägert
Danke, Dietmar, nun sehe ich schon etwas klarer. Es grüßt Dich Rosi.
Man sollte jedem Tag einen Goldrand verleihen.
Herzliche Grüße von Rosi
Herzliche Grüße von Rosi