Amtsgericht Rostock
– Nachlassabteilung –
Öffentliche Aufforderung
90 – VI – 396/2011
Am 21.09.2005 verstarb in Graal-Müritz, ihrem letzten Wohnsitz, Marie Anna Emilie Ehrentraut geb. Prade, geb. am 08.11.1920 in Wustung, Krs. Friedland (Isergebirge).
Als gesetzlicher Miterbe der 3. Ordnung väterlicherseits kommt der Onkel Heinrich Prade, geb. am 05.02.1899, im Falle seines Vorversterbens seine Abkömmlinge, in Betracht.
Als gesetzlicher Erbe der 3. Ordnung mütterlicherseits kommt der Cousin Josef Hausmann, geb. am 10.12.1911, im Falle seines Vorversterbens seine Abkömmlinge, in Betracht.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben werden aufgefordert, sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Rostock zu melden, andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Rostock, 05.08.2011
Amtsgericht Rostock
Zörner, Rechtspflegerin
Marie Anna Emilie Ehrentraut geb. Prade
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