Nachlass-Sache Lieselott Frieda Hauschild geb. Gnüchtel

Hier könnt ihr eure Zufallsfunde in KB´s, Civilstands-, Standesamts- u.sonstigen Akten eintragen. Vielleicht helfen diese ja anderen weiter
Antworten
Benutzeravatar
Foren Mitglied
Ich bin nur ein Gast
Ich bin nur ein Gast
www.4poziom.slask.pl
Status: Offline
Jun 2012 10 19:04

Nachlass-Sache Lieselott Frieda Hauschild geb. Gnüchtel

Beitrag von Foren Mitglied

1 NG 252/2005

Nachl. a. Abl. d. Lieselott Frieda Hauschild geb. Gnüchtel, + am 07.05.2002 in Heidelberg, * am 23.02.1906 in Dresden, zul. wohnh. in 69120 Heidelberg, Mönchhofstraße 28
Erbenaufruf

In der Nachlass-Sache Lieselott Frieda Hauschild geb. Gnüchtel, geboren am 23.02.1906 in Dresden, gestorben am 7.5.2002 in Heidelberg, konnten die Erben in der mütterlichen Linie bisher nicht ermittelt werden.

Die Mutter von Lieselott Frieda Hauschild war Henriette Auguste Lucie Gnüchtel geb. Beyer, geboren am 10.10.1881 in Bautzen. Sie war in erster Ehe mit Max Hermann Gnüchtel, geboren am 25.8.1872 in Dresden, verstorben am 30.10.1910 in Großschweidnitz mit letztem Wohnsitz in Dresden verheiratet, in zweiter Ehe mit Hugo Krippendorf. Möglicherweise hatte sie im Jahre 1936 auch den Familiennamen Bertling.

Die Eltern von Henriette Auguste Lucie Gnüchtel waren Karl Ferdinand Beyer und Johanna Elisabeth Martha Beyer geb. Köhler. Frau Johanna Elisabeth Martha Beyer war im Jahre 1905 in Dresden wohnhaft, Herr Beyer ist am 9.10.1881 in Pirna gestorben.

Gesucht werden Abkömmlinge der Eheleute Beyer sowie eventuelle weitere Abkömmlinge von Lucie Gnüchtel aus deren Ehen mit Max Hermann Gnüchtel und Hugo Krippendorf und Herrn Bertling.

Auf den mütterlichen Stamm entfällt ein Nachlass von ca. 20.000,00 €.

Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass der Lieselott Frieda Hauschild geb. Gnüchtel zustehen, werden aufgefordert, sich binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung dieses Aufrufs mit dem unterzeichneten Nachlassgericht in Verbindung zu setzen und ihre Verwandtschaft mittels Personenstandsurkunden nachzuweisen.

Andernfalls fallen die betroffenen Erbanteile den übrigen, bereits ermittelten Miterben anheim. Mit der Ermittlung ist bereits ein Erbenermittlungsbüro befasst.

Schmenger
Nachlassrichter

Heidelberg, 31.01.2006
Antworten