Hallo,
ich habe hier bei einem Heiratseintrag bei der Frau (20 Jahre alt) Obervormundschaft stehen.
Geheiratet haben die beiden im Jahr 1834 in Essen
Kann da jemand etwas mit anfangen?
Und Bei der Frau steht bei Bemerkungen: /w.K.: 1856/017, 1859/046
Hat da auch irgendjemand eine Ahnung von?
Gruß Steffi
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Obervormundschaft
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Nov 2011
18
15:21
Re: Obervormundschaft
Hallo Steffi,
Definition laut dem Deutschen Rechtswörterbuch von 1914:
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/dr ... bd10_195=F
Bzgl. der Bemerkungen habe ich keine Ahnung. Evtl ein nachgetragener Verweis auf w.eitere K.inder ???
Geburtseintrag Nr. 17 im Jahr 1856 und Nummer 46 in 1859 ???
Viele Grüße,
Marc
Definition laut dem Deutschen Rechtswörterbuch von 1914:
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/dr ... bd10_195=F
Bzgl. der Bemerkungen habe ich keine Ahnung. Evtl ein nachgetragener Verweis auf w.eitere K.inder ???
Geburtseintrag Nr. 17 im Jahr 1856 und Nummer 46 in 1859 ???
Viele Grüße,
Marc
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Nov 2011
20
20:25
Re: Obervormundschaft
Hallo,
danke Marc, ist schon etwas verwirrend für mich was man da so alles an kürzel auf so einem Dokument findet.
Gruß Steffi
danke Marc, ist schon etwas verwirrend für mich was man da so alles an kürzel auf so einem Dokument findet.
Gruß Steffi