Hallo,
mir schwant, ich habe da schon wieder ein Problem.
So weit ich informiert bin, ist der Oheim, der Bruder der Mutter.
Was soll ich davon halten?
Im folgenden Heirats-Akt heißt die Mutter Gresser und der Oheim (Bruder der Mutter) Antes.
Natürlich habe ich alles hierzu unnötige weg gelassen.
Heirats-Akt des Julius Stanger mit der Johanna Eberhan
Eltern des Bräutigam:
Johannes Stanger, Christine Schlepp
Eltern der Braut:
Johannes Eberhan, Catharine Gresser
Worüber wir gegenwärtige Urkunde in Gegenwart der nachgenannten vier Zeugen
Daniel Antes, sieben und vierzig Jahre alt, Feldhüter, Oheim der Braut.
Sollte es sein dass ich mich mit dem Oheim doch irre oder wie oder was?
Gruß Roland
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Oheim
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Feb 2010
16
06:58
Re: Oheim
Hallo Roland,
1) mit deiner Begriffsbestimmung liegst du richtig, ich zitiere hier mal Wiki, wo ich ebenfalls etwas dazu fand:
1) mit deiner Begriffsbestimmung liegst du richtig, ich zitiere hier mal Wiki, wo ich ebenfalls etwas dazu fand:
2) Ich habe deinen Beitrag einmal in die Begriffsbestimmungen verschoben...Wikipedia hat geschrieben:Oheim (auch Ohm, Ühm), heute ein veraltetes deutsches Wort für Onkel, bedeutete früher den Mutterbruder, im scharfen (auch rechtlichen) Unterschied zum Vaterbruder („Onkel“). Ebenso wird auch ein angeheirateter Mutterbruder bezeichnet, das heißt der Ehemann der Mutterschwester.
MfG Uwe
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In einer friedlichen Familie kommt das Glück von selber
(aus China)
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Feb 2010
16
13:36
Re: Oheim
Hallo Uwe,
dann wird es wohl ein angeheirateter sein.
Da habe ich keine Daten von.
Das würde mich zu weit von den Linien rausbringen.
Kann ich mal versuchen zu finden, wenn ich an einer wichtigeren Stelle nicht weiter komme.
Danke
Gruß Roland
dann wird es wohl ein angeheirateter sein.
Da habe ich keine Daten von.
Das würde mich zu weit von den Linien rausbringen.
Kann ich mal versuchen zu finden, wenn ich an einer wichtigeren Stelle nicht weiter komme.
Danke
Gruß Roland