Hochzeitsfeierlichkeiten um 1660 Polizeiordnung Württemberg

Hier könnt ihr eure Zufallsfunde in KB´s, Civilstands-, Standesamts- u.sonstigen Akten eintragen. Vielleicht helfen diese ja anderen weiter
Antworten
Benutzeravatar
Foren Mitglied
Ehrenforscher 2. Ranges
Ehrenforscher 2. Ranges
Sponsor und Ehrenmitglied
Beiträge: 1543
www.4poziom.slask.pl
Registriert: Dienstag 11. Mai 2010, 10:19
Ahnenforschungsbeginn: 13. Aug 2000
Wohnort: 69151 Neckargemünd
Hat sich bedankt: 51 Mal
Danksagung erhalten: 33 Mal
Alter: 77
Status: Offline
Sep 2015 01 20:08

Hochzeitsfeierlichkeiten um 1660 Polizeiordnung Württemberg

Beitrag von Foren Mitglied

Hallo zusammen, in der BW-Liste habe ich das gefunden, vielleicht für jemanden interessant:

Die Polizeiordnung im Herzogtum Württemberg 1660 reglementierte die
Gestaltung der Hochzeitsfeier­lichkeiten.

Damit sollte verboten werden alle Uppig- und Leichtfertigkeit, da durch
dergleichen ohn-ordentlich-zerrüttet und sündhaftiges Wesen und Leben, Gott
zu ernstem Zorn gereitzet würdet, und darauff, bey disen ohne das so höchst
gefährlichen Zeiten und Läufften, anderster nichts, dann allerhand zeitliche
und greuliche Straffen und Plagen, ja zu letzt das ewige Verderben erfolgen
kan und muß.
So steckte die Polizeiordnung von 1660, die in ihrer Grundstruktur auch noch
im 18. Jahrhundert Gültigkeit besaß, den Rahmen ab:
So wollen und verordnen wir, dass die Copulation überall nicht am Montag,
weil man sonst den Sonntag profanieren muss, auch nicht am Donnerstag wegen
des folgenden Bet-Tages, noch am Sambstag, sondern ordinari am Dienstag oder
Mittwoch geschehen soll.

Geheira­tet werden konnte zwar auch an Sonn- und Feiertagen, aber nur mit
Sondererlaubnis. Die Festgesellschaft musste sich ,gebührlich' verhalten und
durfte insbesondere beim Hochzeitstanz nicht durch ohnziemlich und
ungeschickte Springen, Verdrehen, Herumber-werffen, Schreyen und andere
die Feiertagsruhe stören.
Mitfeiern durften nur die direkte Verwandtschaft und höchstens 16 weitere
Gäste, wo­rüber der Amtmann zu wachen hatte.
Aber denjenigen Personen so ihr Hochzeitsmahl bei einem Wirt oder Gastgeber
allhie halten und jeden Hochzeitsgast sein Mahl selbst bezahlen lassen
wollen, solle vergunnt sein 48 Personen.
Die Feier selbst sollte keinesfalls länger als zwei Tage dauern und nachts
zwischen 21 und 22 Uhr been­det sein.

Speisen und Tractamente hatten standesgemäß zu sein, das heißt, der
Bauersmann und gemeine Bürger durfte allenfalls fünf Gänge beim
Hochzeitsmahl auftischen, wohingegen die ,Vornehmsten' ihre Gäste mit einer
Speisenfolge von acht bis zehn Gängen ausgewählter Speisen Pasteten und
Dorten, Wildbret, als Hasen, Reheschlägeln und dergleichen sowie welschen
Hanen, und anderm köstlichen Geflügel verwöhnen durften.

Bei der vor dem Kirchgang gereichten Suppe und Brot auch Wein und Fleisch
war darauf zu achten, daß niemand bey dergleichen Frühstucken sich zu vil
anfüllen (und) trunken in die Predigt kommt.

1732 erschien eine neue Verordnung, wonach eine Bestrafung fleischlicher
Vergehen durch Mittwochs-Copulation und Verlust des Ehrenkränzleins
stattfand. Mittwochs hatten also nur die Paare Hochzeit, bei denen schon ein
Kind unterwegs war. Die Braut durfte keinen Brautkranz oder Schleier
tragen. Im Dorf hieß es dazu Mittwochs heiratet de O Gschickte

(Andrea König)
schöne Grüße Waltraud vom Neckartal

Wer lächelt anstatt zu toben, ist immer der Stärkere (Japanisches Sprichwort)

meine Namen: Horchheimer,Herkimer,Brox, Zeller, Rauscher, Türscherl, Ascherl, Schulzek, Sulcek,Tregler,Rehwald,
Benutzeravatar
Foren Mitglied
Ehrenforscher 6. Ranges
Ehrenforscher 6. Ranges
Administrator
Sponsor und Ehrenmitglied
Beiträge: 8601
Registriert: Samstag 1. März 2008, 07:00
Ahnenforschungsbeginn: 1. Mai 1997
Wohnort: 66687 Wadern-Dagstuhl, Saarland
Hat sich bedankt: 70 Mal
Danksagung erhalten: 34 Mal
Alter: 51
Kontaktdaten:
Status: Offline
Sep 2015 02 18:52

Re: Hochzeitsfeierlichkeiten um 1660 Polizeiordnung Württemb

Beitrag von Foren Mitglied

Wat et nich alles jab... Wobei, manches sei wieder einer Überlegung wert...
MfG Uwe

***********************************

In einer friedlichen Familie kommt das Glück von selber
(aus China)

Wer seinen eigenen Stammbaum in eine Datenbank eintragen möchte, findet hier die Möglichkeit dazu (DATENPOOL)


War die Antwort hilfreich oder hat euch der Beitrag gefallen, nutze diesen Button im Beitrag: 2433

Grepolis Banner







Booking.com
Antworten