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Obervormundschaft

Verfasst: Freitag 18. November 2011, 12:59
von Foren Mitglied
Hallo,

ich habe hier bei einem Heiratseintrag bei der Frau (20 Jahre alt) Obervormundschaft stehen.

Geheiratet haben die beiden im Jahr 1834 in Essen

Kann da jemand etwas mit anfangen?

Und Bei der Frau steht bei Bemerkungen: /w.K.: 1856/017, 1859/046

Hat da auch irgendjemand eine Ahnung von?

Gruß Steffi

Re: Obervormundschaft

Verfasst: Freitag 18. November 2011, 15:21
von Foren Mitglied
Hallo Steffi,

Definition laut dem Deutschen Rechtswörterbuch von 1914:
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/dr ... bd10_195=F

Bzgl. der Bemerkungen habe ich keine Ahnung. Evtl ein nachgetragener Verweis auf w.eitere K.inder ???
Geburtseintrag Nr. 17 im Jahr 1856 und Nummer 46 in 1859 ???

Viele Grüße,
Marc

Re: Obervormundschaft

Verfasst: Sonntag 20. November 2011, 20:25
von Foren Mitglied
Hallo,

danke Marc, ist schon etwas verwirrend für mich was man da so alles an kürzel auf so einem Dokument findet.

Gruß Steffi